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Alterskennzeichen

Altersfreigaben für Computerspiele sind seit dem 1. April 2003 gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur Zugang zu Spiele-Software haben, die für ihr jeweiliges Alter unbedenklich ist. Im Rahmen ihrer Prüfung untersuchen die Sachverständigen der USK alle Spielelemente in ihrem Zusammenhang mit Abforderungen durch die Übernahme einer Spielerrolle. Es entsteht eine Aussage über Medienerfahrungen und Wirkungsvermutungen im Blick auf bestimmte Altersgruppen. Die Altersgruppen selbst sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG § 14 Abs. 2) festgelegt. Die Altersfreigaben werden durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden auf der Grundlage der Empfehlung des Prüfgremiums vergeben. Die Sticker sind eingetragene Warenzeichen der USK.

Weitere Informationen: www.usk.de

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